Hofordnung

Herzlich Willkommen auf unserem Hof. Wir freuen uns sehr, dass Sie uns besuchen kommen. Damit Sie, die Tiere und wir den Tag alle zusammen genießen können, müssen wir uns alle an ein paar Regeln halten. Bitte lesen Sie diese gut durch und denken daran, wenn Sie bei uns sind. Mit betreten unseres Hofes erkennen Sie die Hofordnung an.

  1. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten, ist das Betreten unseres Hofes NICHT gestattet. Bitte respektieren Sie daher unsere Privatsphäre und betreten gekennzeichnete Räume/Bereiche nicht!
  2. Während Ihres Besuches auf dem Hof, gehen die landwirtschaftlichen Arbeiten weiter. Daher seien Sie bitte aufmerksam unterwegs.
  3. Fahrzeuge auf dem Hof sind Arbeitsgeräte des Landwirten, diese dürfen nur nach Absprache betreten werden. Alle anderen Arbeitsgeräte(Schubkarre, Besen, Forke, Schaufel usw.) stehen für unsere Aktionen zur Verfügung, diese müssen nach Gebrauch wieder zurückgestellt werden.
  4. Jedes Tier bekommt bei und das richtige Futter. Falsches Futter löst Bauchschmerzen und andere Beschwerden aus. Bitte füttern Sie daher die Tiere NICHT! Das Streicheln der Rinder ist erlaubt, sofern Sie es zulassen. Die Schweine dürfen nur nach Absprache und Desinfektion der Hände gestreichelt werden.
  5. Das Betreten der Stallungen ist aus Hygienegründen nicht gestattet! Ebenso, ist das Betreten der Gewächshäuser nicht erlaubt! Das Ernten der Früchte in den Gewächshäusern und auf unseren Ackerflächen dient zum Verkauf in unserem Hofladen, daher ist es nur nach Absprache gestattet etwas zu ernten oder zu probieren.
  6. Wir lieben Tiere, trotzdem bitten wir Sie Ihre zu Hause zu lassen.
  7. Werfen Sie bitte Ihren Müll in die dafür vorgesehenen Behältnisse oder nehmen Sie ihn wieder mit nach Hause.
  8. Drogen, Alkohol, Waffen aller Art sind, genauso wie das Rauchen, auf unserem Hof verboten! Sollte dieses Verbot missachtet werden, machen wir von unserem Haus- und Hofrecht gebrauch!
  9. Fotos und Videos sind nur nach Absprache erlaubt. Wir selber machen Fotos, sodass diese weitergereicht werden können.
  10. Eltern haften im Beisein für Ihre Kinder.